Info zur Teilnahme am Umzug

21.02.2023

       

Anmeldung und kontakt

Sie wollen mitmachen?

 

Zur Teilnahme am Faschingsumzug am Dienstag, sind Vereine, Gruppen, Firmen, Schulen und Privatpersonen aufgerufen.

Wir haben kein Motto! Somit ist wirklich jedes Kostüm und jeder Motivwagen willkommen.

 

Aufstellung des Fasnachtsumzuges am Dienstag, dem 21.02.2023:

Ab 13.33 Uhr, in der Bahnhofstraße / Marktplatz.

Nummernausgabe ab 13:22 Uhr, Feuerwehrhaus Rheinzabern

Anfahrt der Wagen über Gewerbegebiet Neun Morgen in Richtung Bahnhof

 

Abmarsch des Umzuges 14:33Uhr

 

Umzugsroute:

Start: Bahnhofstraße – Hauptstraße - Außerdorf bis Gasthaus Römerbad

Gegenzug (linke Fahrbahn): Außerdorf - bis VR-Bank

Rappengasse – Faustinastraße – Auflösung

 

Auflösung:

Auf Boltzplatz/Wiese hinter Turn.- und Festhalle –

bei schlechter Witterung Abfahrt der schweren Wagen über Töpferring.

 

 

 


Organisatorische Hinweise

Wichtige organisatorische Hinweise für die Teilnehmer am Fasnachtsumzug:

 

1. Am Umzug können nur angemeldete Beiträge teilnehmen. Die Anmeldungen sollen rechtzeitig erfolgen. Anmeldungen

    werden vom Veranstalter bestätigt.


2. Motorbetriebene Fahrzeuge müssen eine amtliche Zulassung haben. Es dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die

    über eine Betriebserlaubnis verfügen und verkehrssicher sind. Das Führen eines roten Kennzeichens ist nicht zulässig.

    Kraftfahrzeugführer müssen die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen.

 


3. Es dürfen nur Verbindungseinrichtungen in amtlich genehmigter Bauart verwendet werden


4. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Vorschriften der StVZO grundsätzlich mit einer Betriebsbremse und einer 

    Feststellbremse ausgerüstet sein.


5. Bei allen Umzugswagen ist ausreichend Begleit.- und Sicherungs-personal bereit zu stellen. Mindestens vier Personen

    je Fahrzeugseite, die als Eigenschutz Warnwesten zu tragen haben. Es ist sicherzustellen, dass keine Personen zwischen

    Zugfahrzeug und Anhänger gelangen können und ausreichend Sicherheitsabstand gegeben ist.

 

6. Die Aufbauten sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer

    nicht gefährdet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Gesamthöhe 4,00 m und die Gesamtbreite von 2,55 m nicht

    überschritten wird. Sitzbänke, Tische und sonstige Aufbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Ein- und

    Ausstiege sollten möglichst am Wagenende angebracht sein.

 

7. Die Bodenfläche der Motivwagen muss eben, tritt- und rutschfest sein. Auf den Motivwagen muss eine ausreichende

    Absturzsicherung vorhanden sein. (Brüstung oder ein Geländer von 1 m Höhe)

 


8. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen und gefährlichen Teile hervorstehen.


9. Das Verunreinigen der Straßen mit Stroh, Häcksel, Müll, Flaschen, Konfetti und Konfettistreifen ist nicht erlaubt.


10. Das Mitführen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art (Bengalos, Fackeln, usw.) ist strengstens untersagt.


11. Das herunterreichen von alkoholischen Getränken von den Festwagen an die Zuschauer ist nicht erlaubt.

     Grundsätzlich darf kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ausgegeben werden.


12. Die Beschallung der Gruppen und Fahrzeuge mit Musik, sollte sich an aktuellen Fasnachts- und Stimmungshits orientieren

      und laut Landesimmissionsschutzgesetz maximal 70 dB (A) betragen. Lautsprecher sind nach vorne oder nach hinten

      auszurichten. Auf teilnehmende Musikkapellen, Schulen und Kindergärten ist insbesondere beim Gegenzug besonders

      Rücksicht zu nehmen.


13. Der Bolzplatz hinter der Turn- und Festhalle ist nach Umzugsauflösung spätestens gegen 17:30 Uhr mit den

      Umzugswagen zu räumen und die Musik abzustellen.

 

 

Weiter Hinweise für die An- und Abfahrt

 

1. Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen müssen vollständig vorhanden und betriebsbereit sein.

    Werden Leuchten durch Anbauten verdeckt, können zusätzliche lichttechnische Einrichtungen auf einem Leuchtenträger

    angebracht werden.

 

2. Die Beförderung von Personen auf der Zu- und Abfahrt ist nicht zulässig. Während des Umzuges gelten die Regelungen

    des §21 StVO. 

 

Bei Verstoß gegen die geltende Umzugsordnung und der organisatorischen

Hinweise, werden die Gruppen vom Umzug ausgeschlossen.

 

 

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Bei Anmeldung bitte folgende Informationen angeben: 

 

- Verantwortlichen mit Kontaktdaten
- Wie lautet das Motto der Umzugsgruppe?
- Wie viele Personen nehmen teil?
- Handelt es sich um ein Umzugswagen, Fußgruppe oder Fußgruppe mit Umzugswagen
- Wird eigene Musik oder eine Musikanlage mitgeführt?
- Bankverbindung zur Überweisung des Preisgeldes angeben

 

 

Anmeldung unten über das Formular oder telefonisch bei der Gemeinde: 07272-1098

 

 

Mit Versand der Anmeldung werden die organisatorischen Hinweise & Bedingungen akzeptiert.

Anmeldung oder sonstiges per Mail

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

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