Dienstag, den 25.02.2020
Sie wollen mitmachen?
Zur Teilnahme am Faschingsumzug am Dienstag, sind Vereine, Gruppen, Firmen, Schulen und Privatpersonen aufgerufen.
Wir haben kein Motto! Somit ist wirklich jedes Kostüm und jeder Motivwagen willkommen.
Aufstellung des Fasenachtsumzuges am Dienstag, dem 25.02.2020:
Ab 13.33 Uhr, in der Bahnhofstraße / Straße „In den Neun-Morgen“.
• Anmeldung ist bis max. 1 Woche vor der Veranstaltung möglich.
• Die Nummernausgabe findet ab 13:44 Uhr vor “Tonis Kneipe“, Mühlgasse 19 statt. Bitte selbst abholen.
• Start des Umzugs ca. 14:33Uhr
• Auflösung Umzug auf Boltzplatz/Wiese hinter der Turn-und Festhalle –
bei schlechter Witterung Abfahrt der schweren Wagen über Töpferring. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Ordner.
Bei Anmeldung bitte folgende Informationen angeben:
- Verantwortlichen mit Kontaktdaten
- Wie lautet das Motto der Umzugsgruppe?
- Wie viele Personen nehmen teil?
- Handelt es sich um ein Umzugswagen, Fußgruppe oder Fußgruppe mit Umzugswagen
- Wird eigene Musik oder eine Musikanlage mitgeführt?
- Bankverbindung zur Überweisung des Preisgeldes angeben
Anmeldung unten über das Formular oder telefonisch bei der Gemeinde: 07272-1098
1. Am Umzug können nur angemeldete Beiträge teilnehmen. Die Anmeldungen sollen rechtzeitig erfolgen.
2. Es können nur Beiträge prämiert werden, die angemeldet und in die Prämierungsliste aufgenommen worden sind.
3. Motorbetriebene Fahrzeuge müssen eine amtliche Zulassung haben und verkehrssicher sein. Kraftfahrzeugführer müssen
die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen.
4. Es dürfen nur Verbindungseinrichtungen in amtlich genehmigter Bauart verwendet werden.
5. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Vorschriften der StVZO grundsätzlich mit einer Betriebsbremse und einer
Feststellbremse ausgerüstet sein.
6. Die Aufbauten sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht
gefährdet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Gesamthöhe 4,00 m und die Gesamtbreite von 2,55 m nicht überschritten
wird. Sitzbänke, Tische und sonstige Aufbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Ein- und Ausstiege sollten
möglichst am Wagenende angebracht sein.
7. Die Bodenfläche der Motivwagen muss eben, tritt- und rutschfest sein. Auf den Motivwagen muss eine ausreichende
Absturzsicherung vorhanden sein. (Brüstung oder ein Geländer von 1 m Höhe)
8. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen und gefährlichen Teile hervorstehen.
9. Das Verunreinigen der Straßen mit Stroh, Häcksel, Müll, Flaschen, Konfetti und Konfettistreifen ist nicht erlaubt.
10. Das Mitführen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art (Bengalos, Fackeln, usw.) ist strengstens untersagt.
11. Das herunterreichen von alkoholischen Getränken von den Festwagen an die Zuschauer ist nicht erlaubt. Grundsätzlich
darf kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ausgegeben werden.
12. Die Beschallung der Gruppen und Fahrzeuge mit Musik, sollte sich an aktuellen Fasnachts- und Stimmungshits orientieren
und laut Landesimmissionsschutzgesetz maximal 70 dB (A) betragen.
Lautsprecher sind nach vorne oder nach hinten auszurichten. Auf teilnehmende Musikkapellen ist insbesondere beim
Gegenzug Rücksicht zu nehmen. Es werden Messungen vorgenommen.
13. Bei allen Umzugswagen ist ausreichend Begleit.- und Sicherungspersonal bereit zu stellen. Mindestens vier Personen
je Fahrzeugseite, die zu Eigenschutz Warnwesten zu tragen haben. Es ist sicherzustellen, dass keine Personen zwischen
Zugfahrzeug und Anhänger gelangen können und ausreichend Sicherheitsabstand gegeben ist.
14. Die Beförderung von Personen auf der Zu- und Abfahrt ist nicht zulässig. Während des Umzuges gelten die Regelungen
des §21 StVO.
Prämierung der Teilnehmer am Fasenachtsumzug:
Hauptstraße: ab Sparkasse
Außerdorf: bis Cafe Fischer
Rappengasse: bis Einmündung Faustinastraße
Bewertet und prämiert werden alle teilnehmenden Gruppen und Vereinigungen.
Bei Verstoß werden die Gruppen vom Umzug und der Prämierung ausgeschlossen.
Anmeldung oder sonstiges per Mail